Die gesetzlichen Schonzeiten wurden ab dem Jahr 2023 geändert. Ab 01. Januar 2023 gelten die neuen gesetzlichen Schonzeiten. Eine aktuelle Übersicht findet ihr hier.
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Um die Fangauswertung für Besatzmaßnahmen zu erleichtern, werden die Gewässerstrecke 1 und die Gewässerstrecke 3 künftig in folgende Teilabschnitte unterteilt. Weitere Infos im Anhang.
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Das Angeln im abgesperrten Bereich vor der Staumauer bzw. vor dem Kraftwerk vom Boot aus ist strengstens untersagt.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Entzug der Angelerlaubnis!
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Nur Sonntagvormittags von 10.15 Uhr – 11.45 Uhr
Achtung : Bitte Geschäftszeiten unserer Ausgabestellen zu berücksichtigen!!!!!
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